Referenz

Aufbewahrungsfristen auf einen Blick

Wie lange müssen geschäftliche Unterlagen aufbewahrt werden? Die Frist richtet sich nach Art des Dokuments – 6, 8 oder 10 Jahre. Filtern Sie nach Frist, um schnell das Passende zu finden.

Jahresabschlüsse, Bilanzen, Lageberichte § 257 HGB / § 147 AO 10 Jahre
Handelsbücher und Aufzeichnungen § 257 HGB 10 Jahre
Inventare § 257 HGB 10 Jahre
Eröffnungsbilanz § 257 HGB 10 Jahre
Kassenbücher und Kassenberichte § 147 AO 10 Jahre
Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Quittungen)* § 147 AO (BEG IV) 8 Jahre
Eingangs- und Ausgangsrechnungen* § 14b UStG / § 147 AO 8 Jahre
Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe § 257 HGB / § 147 AO 6 Jahre
Kopien abgesandter Geschäftsbriefe § 257 HGB 6 Jahre
Angebote, die zu einem Auftrag führten § 147 AO 6 Jahre
Mahnungen und Zahlungserinnerungen § 147 AO 6 Jahre
Auftragsbestätigungen und Lieferscheine** § 147 AO 6 Jahre
Sonstige steuerlich relevante Unterlagen § 147 AO 6 Jahre

Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument zuletzt bearbeitet bzw. erstellt wurde. Für digitale Unterlagen gelten dieselben Fristen wie für Papier. Details zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf unserer Seite Archivrecht & Revisionssicherheit.

*Seit 1.1.2025 durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) von 10 auf 8 Jahre verkürzt – gilt für Unterlagen, deren Frist nach dem 31.12.2024 neu zu laufen beginnt. **Sofern keine Buchungsbelege. Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.